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   BPatG, 11.11.2014 - 3 Ni 26/13   

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https://dejure.org/2014,51089
BPatG, 11.11.2014 - 3 Ni 26/13 (https://dejure.org/2014,51089)
BPatG, Entscheidung vom 11.11.2014 - 3 Ni 26/13 (https://dejure.org/2014,51089)
BPatG, Entscheidung vom 11. November 2014 - 3 Ni 26/13 (https://dejure.org/2014,51089)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beruhen der Patentfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Wasserbehandlungseinrichtung für eine Heizanlage" auf einer erfinderischen Tätigkeit i.R.d. Patentnichtigkeitsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 13.07.2010 - Xa ZR 126/07

    Klammernahtgerät

    Auszug aus BPatG, 11.11.2014 - 3 Ni 26/13
    Bei der Feststellung, inwiefern eine Erfindung ausführbar offenbart ist, zu klären, ob die in der Patentanmeldung enthaltenen Angaben dem fachmännischen Leser so viel an technischer Information vermitteln, dass er mit seinem Wissen und seinem Können in der Lage ist, die Erfindung erfolgreich aus zuführen (BGH, GRUR 2010, 916 - "Klammernahtgerät").

    und eindeutig offenbart ist (vgl. BGH GRUR 2010, 916, Ls. und 918, Tz. [17] - Klammernahtgerät).

  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 11.11.2014 - 3 Ni 26/13
    Die auf den Patentanspruch 1 unmittelbar rückbezogenen Patentansprüche 2, 3 und 5 bis 13 des Hauptantrages bedürfen keiner weiteren, isolierten Prüfung, weil die Beklagte in der mündlichen Verhandlung erklärt hat, dass sie den Hauptantrag als geschlossenen Anspruchssatz verteidigt (vgl. BGH GRUR 2007, 862 - Informationsübermittlungsverfahren II; BGH GRUR 1997, 120 - Elektrisches Speicherheizgerät; BPatG GRUR 2009, 46 - Ionenaustauschverfahren).

    Die auf den jeweiligen Patentanspruch 1 unmittelbar oder mittelbar rückbezogenen Patentansprüche des 1. bis 5. Hilfsantrages bedürfen keiner weiteren, isolierten Prüfung, weil die Beklagte in der mündlichen Verhandlung erklärt hat, dass sie die Hilfsanträge als geschlossenen Anspruchssatz verteidigt (vgl. BGH GRUR 2007, 862 - Informationsübermittlungsverfahren II; BGH GRUR 1997, 120 - Elektrisches Speicherheizgerät; BPatG GRUR 2009, 46 - Ionenaustauschverfahren).

  • BGH, 26.09.1996 - X ZB 18/95

    "Elektrisches Speicherheizgerät"; Anforderungen an die Begründung einer

    Auszug aus BPatG, 11.11.2014 - 3 Ni 26/13
    Die auf den Patentanspruch 1 unmittelbar rückbezogenen Patentansprüche 2, 3 und 5 bis 13 des Hauptantrages bedürfen keiner weiteren, isolierten Prüfung, weil die Beklagte in der mündlichen Verhandlung erklärt hat, dass sie den Hauptantrag als geschlossenen Anspruchssatz verteidigt (vgl. BGH GRUR 2007, 862 - Informationsübermittlungsverfahren II; BGH GRUR 1997, 120 - Elektrisches Speicherheizgerät; BPatG GRUR 2009, 46 - Ionenaustauschverfahren).

    Die auf den jeweiligen Patentanspruch 1 unmittelbar oder mittelbar rückbezogenen Patentansprüche des 1. bis 5. Hilfsantrages bedürfen keiner weiteren, isolierten Prüfung, weil die Beklagte in der mündlichen Verhandlung erklärt hat, dass sie die Hilfsanträge als geschlossenen Anspruchssatz verteidigt (vgl. BGH GRUR 2007, 862 - Informationsübermittlungsverfahren II; BGH GRUR 1997, 120 - Elektrisches Speicherheizgerät; BPatG GRUR 2009, 46 - Ionenaustauschverfahren).

  • BPatG, 29.04.2008 - 3 Ni 48/06
    Auszug aus BPatG, 11.11.2014 - 3 Ni 26/13
    Die auf den Patentanspruch 1 unmittelbar rückbezogenen Patentansprüche 2, 3 und 5 bis 13 des Hauptantrages bedürfen keiner weiteren, isolierten Prüfung, weil die Beklagte in der mündlichen Verhandlung erklärt hat, dass sie den Hauptantrag als geschlossenen Anspruchssatz verteidigt (vgl. BGH GRUR 2007, 862 - Informationsübermittlungsverfahren II; BGH GRUR 1997, 120 - Elektrisches Speicherheizgerät; BPatG GRUR 2009, 46 - Ionenaustauschverfahren).

    Die auf den jeweiligen Patentanspruch 1 unmittelbar oder mittelbar rückbezogenen Patentansprüche des 1. bis 5. Hilfsantrages bedürfen keiner weiteren, isolierten Prüfung, weil die Beklagte in der mündlichen Verhandlung erklärt hat, dass sie die Hilfsanträge als geschlossenen Anspruchssatz verteidigt (vgl. BGH GRUR 2007, 862 - Informationsübermittlungsverfahren II; BGH GRUR 1997, 120 - Elektrisches Speicherheizgerät; BPatG GRUR 2009, 46 - Ionenaustauschverfahren).

  • BGH, 11.03.2014 - X ZR 139/10

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Mangel der

    Auszug aus BPatG, 11.11.2014 - 3 Ni 26/13
    Entgegen dem Vortrag der Beklagten zieht der Fachmann dieses Dokument in Betracht, da er sich bei der vorliegend gestellten Aufgabe der Ionentauscherproblematik losgelöst von der Heizanlage nähert und sich somit allgemein auf dem Gebiet der Wasserbehandlung mittels Ionentauscher umsieht (vgl. BGH GRUR 2014, 647 - Farbversorgungssystem; BGH GRUR 2010, 41 - Diodenbeleuchtung).
  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

    Auszug aus BPatG, 11.11.2014 - 3 Ni 26/13
    gleichen Maßstäbe wie an die Offenbarung einer Patentschrift anzulegen sind und es sich hierbei lediglich um bevorzugte Ausführungsformen der einen viel weiteren Anwendungsbereich umfassenden E8 handelt (vgl. E8, S. 4, 1. und 2. Abs.), auf die aber die Lehre der Schrift nicht beschränkt ausgelegt werden darf (vgl. BGH GRUR 2008, 779, 2. Ls. - Mehrgangnabe).
  • BGH, 29.09.2009 - X ZR 169/07

    Diodenbeleuchtung

    Auszug aus BPatG, 11.11.2014 - 3 Ni 26/13
    Entgegen dem Vortrag der Beklagten zieht der Fachmann dieses Dokument in Betracht, da er sich bei der vorliegend gestellten Aufgabe der Ionentauscherproblematik losgelöst von der Heizanlage nähert und sich somit allgemein auf dem Gebiet der Wasserbehandlung mittels Ionentauscher umsieht (vgl. BGH GRUR 2014, 647 - Farbversorgungssystem; BGH GRUR 2010, 41 - Diodenbeleuchtung).
  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus BPatG, 11.11.2014 - 3 Ni 26/13
    Um den Sinngehalt und die Bedeutung dieses Merkmals verstehen zu können, wird der Fachmann daher zu ermitteln suchen, was mit dem streitigen Merkmal im Hinblick auf die Erfindung erreicht werden soll (vgl. BGH GRUR 1999, 909, 1. und 2. Ls., 911, III.3.a) - Spannschraube, BGH GRUR 2001, 232, Tz. [39] - Brieflocher).
  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

    Auszug aus BPatG, 11.11.2014 - 3 Ni 26/13
    Die Prüfung der Patentfähigkeit erfordert regelmäßig eine Auslegung des Patentanspruchs, bei der dessen Sinngehalt in seiner Gesamtheit und der Beitrag, den die einzelnen Merkmale zum Leistungsbeitrag der Erfindung liefern, zu bestimmen sind (vgl. BGH GRUR 2012, 1124, 1. Ls. und 1126, Tz. [27] - Polymerschaum).
  • BGH, 18.06.2009 - Xa ZR 138/05

    Fischbissanzeiger

    Auszug aus BPatG, 11.11.2014 - 3 Ni 26/13
    Daher handelt es sich bei dem streitpatentgemäß angesprochenen Fachmann - anders als von der Beklagten angenommen - um einen Verfahrensingenieur mit chemischer Sachkenntnis, der auf dem Gebiet der Entwicklung von Wasseraufbereitungsanlagen für Heizungsanlagen tätig ist und nicht um einen Heizungsinstallateur, der vorliegend den Nutzer der Vorrichtung darstellt (vgl. BGH GRUR Int. 2009, 1041, 1. Ls, 1043, Tz. [18] - Fischbissanzeiger).
  • BGH, 12.12.2006 - X ZR 131/02

    Schussfädentransport

  • BGH, 07.11.2000 - X ZR 145/98

    Brieflocher; Deutung von Begriffen in einer Patentschrift

  • BGH, 18.03.2014 - X ZR 77/12

    Proteintrennung - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent:

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